Bausachverständiger im sbs Bausachverständigenbüro
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger durch die Handwerkskammer Lübeck für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
Die Berufsbezeichnung Sachverständiger ist gesetzlich nicht geschützt. Die Folge ist: Es sind auch Sachverständige auf dem Markt tätig, die nicht ausreichend qualifiziert sind. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern zu unterscheiden, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung und Vereidigung vor.
Deshalb sollten Sie bei der Auswahl Ihres Sachverständigen auf den Zusatz öffentlich bestellt und vereidigt achten. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung bescheinigt Ihnen, dass der Sachverständige auf seinem Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind unabhängig und unparteiisch. Deshalb werden sie auch als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt.
Meine Qualifikation wird von der Handwerkskammer regelmäßig überprüft.
Durch meine mehr als 30- jährige Tätigkeit und Selbstständigkeit im Bauwesen verfüge ich über besondere Erfahrungen und Qualifikationen und möchte Ihnen mit meinem Fachwissen und Sachverstand als Bausachverständiger beratend zur Seite stehen. Im Jahre 2011 wurde ich von der Handwerkskammer Lübeck als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maurer- und Betonbauerhandwerk, Schwerpunkt Schimmelpilz in Innenräumen erkennen bewerten sanieren, ernannt.
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit hervorragenden Qualifikationen. Meine Leistungen stehen ständig auf dem Prüfstand, damit ich immer auf dem neuesten Stand bin. Ich erstelle nicht nur Gutachten. Ich berate Sie auch, überprüfe und überwache Bauleistungen, anlaysiere und bewerte diese.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Lösung Ihrer bautechnischen Belange und vertrete Ihre Interessen. Durch Kooperationen mit Materialprüfämtern, Labors und Sachverständigen anderer Fachgebiete ist auch die Bearbeitung weit gestreckter Aufgaben möglich. Nutzen Sie diesen Bausachverstand und die Unabhängigkeit ob Privat oder Gerichtlich. In einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen werde ich Art und Umfang der Leistungen erläutern Ihren Wünschen und Interessen entsprechend.
Mit mir als Bausachverständiger haben Schadstoffe in Ihrer Immobilie keine Chance! Ich biete Ihnen folgende Raumluft- und Schadstoffmessungen an:
SchimmelpilzeDurch die Probenahme der Raumluft, die sog. Raumluftmessung, kann die Schimmelpilzbelastung der Innenräume untersucht werden. Dadurch werden auch Schimmelpilze erfasst die nicht sichtbar sind, denn ein Teil der Schimmelpilze kann durchaus versteckt sein. Die Proben werden durch ein unabhängiges und zertifiziertes Labor ausgewertet und beurteilt. Gesundheitliche Beschwerden können zum Beispiel Fließschnupfen, Müdigkeit, Kopfschmerzen, asthmatische Beschwerden, Schleimhautreizungen usw. sein.
Formaldehyd
Es gibt viele Materialien und Baustoffe, in denen sich Formaldehyd befinden kann: Spanplatten, Desinfektions- und Reinigungsmittel, Teppichböden, Klebefolien, Lacke, Farben, Fußbodenbeschichtungen, Bauschaum usw,. Durch Formaldehyd können z.B. astmatische Beschwerden, Reizhusten, Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Schleimhautreizungen usw. entstehen. Es besteht auch der Verdacht, dass Formaldehyd krebserzeugendes Potenzial hat.
TVOC- Raumluftmessungen (Schadstoffe in der Raumluft)
Durch eine TVOC- Raumluftmessung werden flüchtige und organische Verbindungen (mindestens 69 Einzelsubstanzen) festgestellt, beispielsweise lösungsmittelhaltige und flüchtige organische Verbindungen, Holzschutzmittel, Weichmacher usw.. Diese Elemente kommen beispielsweise vor in: Farben und Lacken, insbesondere Möbellacke, Möbelpolituren, Fugendichtmassen, PU- Schäume, Wasch- und Reinigungsmittel und natürlich auch in den sog. Personal care- Produkten, also Haar- und Körperpflegemittel und vor allem in Deorollern.
Vom Bundesgesundheitsamt wurde ein maximal zulässiger Richtwert erlassen. Unterhalb des Zugelassenen Maximalwertes sind auch bei lebenslanger Exposition keine gesundheitlichen Schäden zu erwarten. Wenn der Wert allerdings überschritten werden sollte, dann ist es aus hygienischer Sicht bedenklich.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen können beispielsweise sein:Kopfschmerzen, Übelkeit, Benommenheit, Leber- und Nierenschäden, Störungen des Nervensystems, Hautveränderungen, Haarausfall, Sehschwäche usw.