Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Als DEKRA- zertifizierter Sachverständiger für die Immobilienbewertung D1, D1Plus und D2 erstelle ich Verkehrswertgutachten für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienwohnhäuser, einfache gemischt genutzte Wohn- und Geschäftshäuser, einfach gewerblich genutzte Immobilien einschl. Wohnungs- und Teileigentum, sowie Bewertung von Rechten und Belastungen an Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten für die Objektart D2.
Meine über 30- jährige Berufserfahrung in der Bau- und Immobilienbranche gewährleistet Ihnen eine zuverlässiges und sorgfältiges Immobiliengutachten. Ein wesentlicher Vorteil für Sie sind meine bautechnischen Kenntnisse und Erfahrungen zur Beurteilung von Bauschäden und zur Ermittlung möglicher Sanierungskosten. Es ist meine Aufgabe, den Preis bzw. den Wert für Ihr unbebautes Grundstück ober Ihre Immobilie zum festgelegten Bewertungsstichtag zu ermitteln. Der ermittelte Verkehrswert ist allerdings keine Garantie für einen tatsächlich erzielbaren Preis geben. Bei der Ermittlung des Verkehrswertes müssen Bauschäden und Mängel ebenso berücksichtigt werden wie die Sanierungskosten.
Als Grundlagen für die Erstellung der Gutachten und Wertermittlung sind zahlreiche Gesetze, Wertermittlungsverordnungen und Richtlinien zu beachten. Durch regelmäßige Schulungen und Fortbildungen kann ich Ihnen versichern, immer auf dem aktuellsten Stand zu sein.
Eine qualifizierte Wertermittlung setzt umfangreiche Recherchen und die Beschaffung der notwendigen Unterlagen ebenso voraus, wie eine Besichtigung des Objektes. Bei der Besichtigung wird der aktuelle Zustand der Außenanlagen und des Gebäudes dokumentiert. Nach Vorlage aller relevanten Daten erfolgt die Ausarbeitung des Wert- Gutachtens. Die Vorbereitung und die Ausarbeitung einer Wertermittlung muss mit größter Sorgfalt und fundierter Sachkenntnis erfolgen.Im Internet werden heute auch Online- Immobilienbewertungen angeboten. Eine derartige Bewertung ersetzt natürlich kein (von mir erstelltes) Wert-Gutachten und ist auch gerichtlich nicht haltbar. Es fehlen dazu vor Allem die Begutachtung des Immobiliensachverständigen, bewertungstechnische Eckdaten, behördliche Auskünfte sowie diverse weiterführende Informationen, die ich mir als Sachverständiger beschaffen muss. Deshalb ist eine Online- Bewertung sehr ungenau und kann nur als grobe Richtschnur bezeichnet werden.
Gerichte, Behörden oder Finanzämter stellen hohe Ansprüche an Verkehrswertgutachten. Wenn Sie ein fundiertes und zuverlässiges Wertgutachten benötigen, sollten Sie von Online- Immobilienbewertungen Abstand nehmen und mich als unabhängigen und DEKRA- zertifizierten Sachverständigen beauftragen.
Wertgutachten & Immobiliengutachten
Es gibt verschiedene Arten von Gutachten. Es kommt darauf an, für welchen Zweck die Wertermittlung benötigt wird. Die Art bzw. der Typ des Bewertungsobjektes entscheiden über die Gutachtenart und die Gutachtenform, ebenso wie die Aufgabenstellung des Auftraggebers.
Es gibt beispielsweise:- Verkehrswertgutachten
- Versicherungswertgutachten
- Gebäudewertgutachten
- Mietwertgutachten
- Beleihungswertgutachten
Als weiteres Kriterium für die Art des Gutachtens ist der Grund, aus dem Sie das Gutachten benötigen.
Gründe und Situationen können sein:- Ein geplanter An- oder Verkauf einer Immobilie
- die Beleihung für die Finanzierung
- Überprüfung der Finanzierung
- gerichtliche Auseinandersetzungen (Ehescheidung/ Zugewinnausgleich oder Erbschaft/ Nachlassregelung)
- steuerliche Gründe
- Vermögensauseinandersetzungen, z.B. bei Schenkungen und Überlassungen
- Zwangsversteigerung
- Feststellung von Versicherungswerten
- Aktualisierung vorhandener Wertermittlungen
- Vermögensaufstellung
- Entscheidungshilfe für Investitionen
- die Bewertung von Wohnrechten, Nießbrauch, Dienstbarkeiten, Reallasten und Erbbaurechten
Hinweis:
Da der Begriff Sachverständiger oder Gutachter nicht geregelt ist und es keinerlei Verordnungen gibt, in denen die allgemeinen oder speziellen Voraussetzungen des Sachverständigen festgelegt sind, empfehle ich Ihnen, bei der Beurteilung Ihres Gutachters, immobilienspezifische Ausbildungen sowie anerkannte Abschlüsse und Zertifizierungen zu beachten.
Ich berate Sie gerne beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie und begleite Sie auf Wunsch bis hin zum Vertragsabschluss.