Energieausweis

Ich erstelle für Sie den sogenannten bedarfsorientierten Energieausweis. Bei der Vermietung oder dem Verkauf von privat genutzen Immobilien (Wohnung oder Häuser) ist der Energieausweis inzwischen Pflicht.

Der Energieausweis hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen: Er liefert eine Aussage über Energiekosten. Für Mieter oder Käufer ist dies angesichts steigender Heizkosten ein wichtiges Kriterium, wenn es darum geht, sich für die richtige Immobilie zu entscheiden.

Seit vielen Jahren ist für einen Neubau das Ausstellen eines Energie- oder Wärmebedarfsausweises vorgeschrieben. Aber auch Vermieter oder Verkäufer eines bestehenden Wohngebäudes müssen ihren Interessenten auf Wunsch einen Energieausweis vorlegen. Die EnEV2014 verpflichtet dazu, den Energieausweis nicht erst auf Verlangen vorzuzeigen, sondern unaufgefordert bei der ersten Besichtigung vorzulegen.

Für Nichtwohngebäude (z. B. Gewerbeimmobilien) muss der Energieausweis seit 1. Juli 2009 auf Verlangen vorgezeigt werden. Alle Energieausweise sind 10 Jahre gültig. Eigentümern, Verkäufern oder Vermietern, die einen Energieausweis nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig vorlegen, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

Der bedarfsorientierte Energieausweis bewertet ein Haus in den räumlichen und technischen Gegebenheiten. Größe, Bauform und Raumhöhen werden ebenso berücksichtigt, wie die verwendeten Materialien, Dämmungen und natürlich auch die vorhandene Haustechnik. Dazu führe ich eine umfassende Bestandsaufname an Ihrer Immobilie durch.

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist nicht zu verwechseln mit dem verbrauchsabhängigen Energieausweis. Der verbrauchsabhängige Energieausweis basiert im Wesentlichen auf die verbrauchten Energiemengen. Diese lassen sich natürlich stark beeinflussen, z. B. durch Nutzerverhalten. Durch den verbrauchsorientierten Energieausweis erhalten Sie nicht die wichtigen Angaben, die Sie für eine Sanierung benötigen. Sie erhalten dabei nur die Aussage über den bisherigen Energieverbrauch.

Mit Inkrafttreten der EnEV 2014 am 01. Mai 2014 besteht für jeden Immobilieneigentümer die Verpflichtung den Energieausweis bereits bei der ersten Besichtigung durch Kauf- bzw. Mietinteressenten vorzulegen und bei Kauf und Vermietung zu übergeben.

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Weiterhin besteht die Verpflichtung, bei Verkauf und Vermietung die Energieeffizienzklasse bereits schon in den Immobilienanzeigen anzugeben. Außerdem ist jeder Energieausweis durch den Aussteller mit einer Registriernummer zu versehen.

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